Teilnahmebedingungen zur Erstsemesterfahrt 2011
Der Fachschaftsrat der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen beabsichtigt, von Freitag, den 18.11.2011 bis Montag, den 21.11.2011 einen Ausflug ("Erstifahrt") für die Studenten des ersten Fachsemesters der Fakultät Wirtschaftswissenschaften durchzuführen. Ziel dieses Ausflugs ist die Förderung der zukünftigen gemeinsamen Arbeit, des Gedankenaustausches sowie des geselligen Beisammenseins und die Knüpfung weiterer Kontakte zu anderen Kommilitonen des ersten Fachsemesters. Mit der Organisation dieses Ausfluges, der keine Reiseveranstaltung im Sinne des Reisevertragsrechts darstellt, sind vom Fachschaftsrat zwei Mitglieder, namentlich Simon Kirchhoff und Robin Borcherding, beauftragt, die die Ansprechpartner der Teilnehmer sein werden.
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigt sind in erster Linie die, die ab Wintersemester 2011/2012 als erstes Semester für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind, ferner die Tutoren, welche die Angehörigen des ersten Semesters betreut haben. Sollte die Zahl der Anmeldungen aus dem ersten Semester und der Tutoren insgesamt 90 nicht erreichen, können auch Angehörige der nachfolgenden Semester der Fakultät Wirtschaftswissenschaften in der Reihenfolge einer bei dem Fachschaftsrat geführten Warteliste an dem Ausflug teilnehmen. Insoweit besteht allerdings kein Anspruch.
2. Gegenstand des Ausfluges ist ein Aufenthalt im Landal Ferienpark Winterberg im Sauerland. Die Unterbringung erfolgt in Bungalows für 4-8 Personen in Doppel- oder Dreibettzimmern. Die Bungalows sind jeweils ausgestattet mit Bad sowie Toilette, Küche und Wohnzimmer. Wegen der weiteren Einzelheiten wird verwiesen auf die Beschreibung des Ferienparks im Internet unter Landal Winterberg.
3. Für die Hin- und Rückfahrt steht ein Reisebus zur Verfügung. Dieser fährt ab am 18.11.2011 um 12.00 Uhr vor dem Eingang R12 des Universitätsgebäudes. Die Rückkehr ist für den 21.11.2011, ca. 14.00 Uhr an demselben Ort vorgesehen. Der Bus wird pünktlich abfahren. Es wird nicht gewartet.
4. Die Kosten der Fahrt betragen 58,-- Euro je Teilnehmer. Außerdem hat jeder Teilnehmer eine Kaution von 42,-- Euro zur Sicherheit für etwaige Schadensersatzansprüche oder sonstige über die Miete hinausgehende Ansprüche des Betreibers des Ferienparks gegen die Teilnehmer zu stellen. Diese Kaution wird nach Beendigung der Fahrt anteilig zurückgewährt, wenn und soweit die Kaution zur Befriedung berechtigter Ansprüche des Ferienparkbetreibers nicht benötigt wird. Unberührt davon bleiben etwaige Ansprüche gegen einzelne Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer, insbesondere wegen schädigender Handlungen, sofern im Einzelfalle ein Teilnehmer als Verpflichteter der Erfüllung solcher Ansprüche oder des Ersatzes eines Schadens ermittelt werden kann. Steht nur fest, dass ein oder mehrere Mitbenutzer eines Bungalows zu den Verpflichteten zählen, ohne dass die Person namentlich ermittelt werden kann, haften die Mitbenutzer dieses Bungalows als Gesamtschuldner.
5. In dem Preise von 58,-- Euro sind enthalten die Kosten für die Busfahrt und drei Übernachtungen mit Bettwäsche und Kurtaxe in einem Bungalow (ohne Frühstück). Alle sonstigen Kosten, insbesondere für Verpflegung und Getränke trägt jeder Teilnehmer selbst.
6. Der Betrag von 100,-- Euro ist zu zahlen auf das Konto des Fachschaftsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen Nr. 418 36 30 00 bei der Commerzbank Essen (BLZ 360 800 80), und zwar derart, dass dieser Betrag spätestens am 07.11.2011 dem vorbezeichneten Konto gutgeschrieben worden sein muss. Andernfalls ist die Teilnahme von der Fahrt ausgeschlossen unbeschadet eines etwaigen Anspruchs auf Erstattung von Mehrkosten, die der Gemeinschaft der Teilnehmer dadurch entstanden sind, dass der ausgeschlossene Teilnehmer bereits verbindlich seine Teilnahme erklärt hatte.
7. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung besteht nicht. Bei einer Absage vor Antritt der Fahrt oder eine bloße Nichtteilnahme wird eine etwa dadurch eingetretene Ersparnis, so z. B. durch Mitfahrt eines Ersatzmannes, dem Teilnehmer erstattet oder auf den noch nicht gezahlten Betrag von 100,-- Euro angerechnet. Die Teilnahme an der Fahrt ist verbindlich bis zum 04.11.2011 durch vollständiges und richtiges Ausfüllen des Online-Anmeldeformulares unter diesem Link (ab 26.10. um 20 Uhr automatisch freigeschaltet) zu erklären.
8. Die oben genannten Mitglieder des Fachschaftsrates, welche den Semesterausflug organisieren, sind nach ihrem Ermessen berechtigt, einen Teilnehmer von der Fahrt auszuschließen, wenn dieser seine Teilnahmegebühr nicht oder nicht vollständig vor Ablauf der Frist gezahlt oder bei der Anmeldung seine vollständige Anschrift nicht oder falsch angegeben hat oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Das Gleiche gilt für die Zeit nach Beginn bis zum Ende der Fahrt. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise gegeben bei Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch, Handlungen, welche geeignet sind, die Sicherheit der Fahrt und des Aufenthaltes zu beeinträchtigen sowie andere Teilnehmer und Dritte in nicht zumutbarem Maße zu stören, ferner jedes Verhalten, welches geeignet ist, für andere eine Gefahr darzustellen und die Erreichung des Zwecks des Ausfluges zu gefährden. Ist ein Grund für den Ausschluss von der Fahrt gegeben, sind die Organisatoren des Semesterausfluges jeder für sich berechtigt, die Teilnahme an der Mitfahrt oder der Weiterfahrt im Bus und den Aufenthalt im Ferienpark im Rahmen des mit dem Betreiber geschlossenen Vertrages zu verwehren. Etwaige, infolge des Ausschlusses ersparte Kosten werden dem Betroffenen erstattet.
9. Gegenüber den Teilnehmern haftet der Fachschaftsrat in seiner Gesamtheit. Er stellt ihre einzelnen Mitglieder, insbesondere die Organisatoren des Ausfluges, von etwaigen allein gegen diese gerichteten Ansprüche frei. Im Übrigen haften der Fachschaftsrat und ihre Mitglieder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ansprüche der Teilnehmer wegen etwaiger Mängel des Ausfluges sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Etwaige Erstattungsbeträge sind zu überweisen auf das in der Teilnahmeerklärung bezeichnete Konto. Sollte eine Bankverbindung nicht angegeben werden, kann der Erstattungsbetrag innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Ausfluges bei dem Fachschaftsrat abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Betrag zugunsten der Fachschaft.
11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung dieses Vertrages am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12. Wer beim Bowling am 20.11.2011 teilnehmen möchte, muss sich bei der Anmeldung ebenfalls verbindlich zum Bowling anmelden. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Plätzen, da das Bowlingcenter nur 8 Bahnen hat. Die Kosten in Höhe von 8,-- Euro pro Person werden im Anschluss der Fahrt mit der Kaution des Teilnehmers/ der Teilnehmerin verrechnet. Falls der bzw. die Teilnehmer/-in am 20.11.2011 doch nicht teilnehmen möchte, werden die 8,-- Euro trotzdem mit der Kaution des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin verrechnet. Anmeldeschluss ist der 04.11.2011!


