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Noten / Maluspunkte im Bereich Schlüsselqualifikationen bzw. Studium Generale / Liberale
Mittwoch, 19. November 2008 | Von: Yves Landes
Schlüsselqualifikationen
Gemäß Prüfungsordnung sind Veranstaltungen in den Schlüsselqualifikationen mit Ausnahme des Fachseminars keine Prüfungsleistungen, durch die eine Note verliehen wird, sondern nicht zu bewertende Studienleistungen, für die der qualifizierte Nachweis der Teilnahme erforderlich ist. Es werden im Falle des Nichtbestehens keine Maluspunkte vergeben.
Konsequenz:
1. Wie oben beschrieben werden für das Nichtbestehen keine Maluspunkte vergeben.
2. Eine Note wird nicht vergeben. Sollte vom Verantwortlichen der Lehrveranstaltung dennoch eine Note vergeben worden sein, so wird sie nicht auf dem Zeugnis aufgeführt.
Studium Generale / Liberale
Gemäß Prüfungsordnung sind die Veranstaltungen im Studium Generale Prüfungsleistungen, durch die in der Regel eine Note verliehen wird; Ausnahmen sind jedoch möglich. Ebenfalls werden im Falle des Nichtbestehens Maluspunkte vergeben.
Anmerkung: Durch die Ausweitung des Angebots auf die Veranstaltungen des IOS ist dies jedoch derzeit nicht durchführbar. Noten sind nicht obligatorisch, ein Nichtbestehen wird nicht automatisch an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Konsequenz:
1. Es werden für das Nichtbestehen keine Maluspunkte vergeben.
2. Falls eine Note vergeben wird, so wird sie auf dem Zeugnis aufgeführt.
3. Eine eventuelle Note im Bereich Studium Generale wird nicht zur Berechnung der Gesamtnote herangezogen, da keine Maluspunkte vergeben werden und die Leistung - im Gegensatz zur Definition der Prüfungsordnung - nicht als Prüfungsleistung, sondern als Studienleistung oder Leistungsnachweis angesehen wird.
Stand: 19.11.2008; eine Überarbeitung der Prüfungsordnung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt.


