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Neue Regelungen für das Prüfungsanmeldeverfahren

Bei Geltendmachung eines Freiversuchs bzw. Nichtbestehen einer Prüfung ist eine erneute Anmeldung zum Nachtermin nicht erforderlich.

Neue Regelungen für das Prüfungsanmeldeverfahren
zum Nachtermin im SS 2008

Bei Geltendmachung eines Freiversuchs bzw. Nichtbestehen einer Prüfung ist eine erneute Anmeldung zum Nachtermin nicht erforderlich. Eine Anmeldung erfolgt bei diesen Voraussetzunge automatisch durch das Prüfungsamt.

Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.

Wer am Haupttermin nicht teilgenommen hat, muss sich gesondert zum Nachtermin anmelden.

Ebenfalls bitten wir zu beachten, dass die im Anmeldebogen angegebenen Prüfungstermine verbindlich sind und nicht mehr verschoben werden.

Dateien:
Anmelderegelungen_zum_NT.pdf28 K
Galerie
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